Presserundschreiben des Reichspropagandaamtes vom 16. Oktober 1944, Anweisung u. a. zur Berichterstattung über Kämpfe gegen aufständische und irreguläre Truppenteile

ein einseitig bedrucktes Blatt

Zustand: 2-3 (Definition)

Preis: 20,00 €

Zusätzliche Informationen:

Zur Gleichschaltung der Presse gab es im Dritten Reich für das Zeitschriftensegment zunächst die schriftlichen Presseanweisungen des Propagandaministeriums sowie die schriftlichen Anweisungen der Propagandaämter und ab 1939 den Zeitschriften-Dienst (Deutscher Wochendienst). All das waren verbindliche Vorgaben für die Journalisten, denen sie laut übereinstimmender Geschichtsforschung, nahezu widerstandslos gehorchten.

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