"Obwohlen von Jahren zu Jahren her...", Flugblatt von 1714 mit einer Verordnung der Fürsten und Stände des Schwäbischen Kreises gegen "Jauner, Zigeuner und Bettel-Juden"

1 Blatt, einseitig bedruckt, ca. 55 x 35 cm

Zustand: 0-1 (Definition)

Preis: 350,00 €

Zusätzliche Informationen:

Obwohlen von Jahren zu Jahren her / wegen Verfolg- und Außtreibung deß vorhin in denen gemeinen Reichs-Satzungen proscrobierten dem Publico höchstschädlichen Jauner- und anderm Herrn-losen Gesindes verschiedentlich Verordnungen / durch gedruckte Patenten außgekündiget / auch zu solchem Ebde eigene Straff-Säulen an den Land- und Heer-Strassen auf-gesetzet worden / so ist jedannoch / bey letster in deß H. Reichs-Stadt Franckfurth für geweszten Versamlung der / unter sich verbündetetn Löbl: Chur-Rhein / Oesterreich / Francken / Schwaben und Über-Rheinischen Craysen zu vernemmen vorgekommen / daß widermahlen dergleichen liederliches Raub- und Diebs-Gesinde hin und herum streiffe / ... und dem gemeinen Weesen höchstschädliche Zigeuner / Jauner / Bettel-Juden / und anders Herrenlose Diebs-Gesind / wordurch dan auch ge-meiniglich allerhand ansteckende Kranckheiten beygebracht zu werden pflegen) außrotten / ... Der Fürsten und Stände deß Löbl: Schwäbisch: Krayses bey allhier fürwährenden Engern Crayß-Versammlung anwesende Räthe / Pottschafften und Gesandte. Heylbronn (Heilbronn), 5. Februarij 1714.

In Heilbronn verfasste Verordnung gegen Räuber, Zigeuner, vagabundierende Soldaten, Juden etc. mit der Androhung schärfster Strafen der Stände des Schwäbischen Kreises auf dem Reichstag in Frankfurt beschlossen: ...daß alle ergriffenen Zigeuner und famose Jauner / ohne einige Gnade und Nachsehen sine strepitu judicij, und ohne einigen weitern Process , bloß und allein u,b ihres verbottenen Lebens-Wandels und bezeugten Ungehorsams halber / mit dem Schwerdt und nach Befinden mit höherer Leibs- und Lebens-Straff hingerichtet / und deß Lands auf Ewig verwiesen / .... alsogleich alle in disen Craysen Landen nicht gebürtige oder dahin unterworffene Landstreichere / Vaganten / Bettlere / blessirte Soldaten / frembde Juden / Zigeuner / und andere Herrenloses Gesindel / sie mögen gleich mit Pässen oder Abschieden versehen seyn oder nicht / ohne Unterschied / alle Gebieth gäntzlich zu quitiren / ...

Zweifach etwas unsauber gefaltet, leichtere Knickspuren und etwas gebräunt, insgesamt sehr gut erhalten.

Selten! Nicht im KVK ("Karlsruher Virtueller Katalog") nachweisbar!

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